Allgemeine Geschäftsbedingungen (Amondo)


AGB

1. Allgemeine Bedingungen

Für die Vermittlung von Reisen durch uns gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns. Es wird festgelegt durch § 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Beförderungs- und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. In den Ausnahmefällen, in denen wir eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführen, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns nach § § 651 a ff BGB.

2. Abschluss des Vermittlungsvertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Amondo GmbH den Abschluß eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch die Amondo GmbH beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder der Amondo GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Geschäfts-besorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Die Amondo GmbH behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung der Amondo GmbH für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der An-meldende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nicht-annahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.

3. Barzahlung/Lieferung

Mit Vertragsabschluß kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung, spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig und wir können daher nur akzeptieren: Barzahlung in unserem Büro oder Bareinzahlung zugunsten unseres Kontos unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder telegrafische Banküberweisung / Postanweisung oder Zahlung mit bankbestätigtem Scheck Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang können wir die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Wir behalten uns vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr von bis zu 25,- €, zzgl. zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, bzw. sonstiger Dokumente in unseren Geschäftsräumen. Werden die Dokumente von uns an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung selbst tragen.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. Den Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Soweit im Einzelfall nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:


Vermittlung von Linienflügen
 zu den veröffentlichten Normaltarifen:
     Die von der jeweiligen Fluggesellschaft erhobene Gebühr, zzgl. einer Bearbeitungs- 
     gebühr von 25,- € 
zu Sondertarifen:
     vor Flugscheinausstellung 50,00 € / pro Person
     nach Flugscheinausstellung 75,00 € / pro Person

Vermittlung von Charterflügen:
Stornokosten richten sich nach den Bedingungen des Veranstalters oder der Fluggesell-

schaft.

andere Leistungen
Hotels
     bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,00 € pro Hotel/Buchung 
     ab 7 Tage vor Reiseantritt 25,00 € +1 Übernachtung 
     bei Nichtantritt der Leistung 100 %
Mietwagen 
     bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,00 € pro Buchung 
     Ab 7 Tage vor Reiseantritt 40,00€ pro Buchung 

Eigenveranstaltungen 
     bis 31 Tage vor Abflug 125,00 € pro Person 
     30-15 Tage vor Abflug 25 % 
     14-07 Tage vor Abflug 50 % 
     6 Tage bis Abflug 80 % 

Umbuchungen
Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Person in Rechnung zu stellen.

5. Leistungs- und Preisänderung

Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, von Umwandlung von Non-Stopp Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesell-schaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher An-weisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen uns für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschä-den. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonder-flüge,- bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, sind wir berechtigt, diese an den Kunden weiterzuleiten. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10% übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Haftung

Wir haften dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen, die dem Leistungsträger obliegen. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind wir ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Folglich haften wir nur in den unter 7. festgelegten Fällen als Veranstalter im Sinne §§ 651a ff BGB. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen. 
Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und ohne Gewähr.

7. Haftung bei Reisevertrag

Abweichend von Nr. 6 haften wir in den Fällen, in denen wir als Reiseveranstalter gelten: 
für die gewissenhafte Reisevorbereitung 
für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 
für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen. 
für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung.

Sofern es sich um Erfüllungsgehilfen handelt, haften wir im Falle eines Verschuldens nur dann, wenn auch nach den am Leistungsort geltenden Vorschriften eine Verletzung von Sorgfaltspflichten durch diese Personen gegeben wäre. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeiten, sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen der Erfüllungsgehilfen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Lei-stungsort. Eine Haftung unsererseits bleibt aus-geschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. 
Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, wir aber in der Lage sind, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn:

A.    trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist
 B.   die Leistung aus Gründen, die weder wir noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte

Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann. 

Der Kunde kann die Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und Ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Ihn nicht gänzlich wertlos waren. 
Der Kunde hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die wir zu vertreten haben, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.

    C. Die Angaben in der Flugdatenbank beruhen auf den Angaben der Fluggesellschaften, bzw. Anbieter der Flüge. Sie stellen keine Zusicherung der Amondo GmbH dar. 
    D.  Wir haften nicht für die tatsächliche Verfügbarkeit der, in der Flugdatenbank enthaltenen Termine, Routen und Preise. Die gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung für das Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. 
    E. Die vertragliche Haftung der Amondo GmbH als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, unbeschadet der Regelung in Ziff.4 a) und b) in jedem Fall, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind auf den dreifachen Wert der vermittelten Flug.-Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von der Amondo GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die Amondo GmbH für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 

Etwaige bei der Reise aufgetretene Mängel sind innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei uns geltend zu machen.

8. Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Paß-, und Visabestimmungen selbst verantwortlich. 
Sofern es uns möglich ist, werden wir den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. 
Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende /Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

9. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10. Gerichtsstand

Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist deren Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.